EEG-Vergütungstabelle
Einspeisevergütung: aktuelle EEG-Sätze und alle Zeiträume seit 2022
Jeder Satz der EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik seit dem 30. Juli 2022: für Überschuss- und Volleinspeisung, je Leistungsklasse und Zeitraum der Inbetriebnahme. Wir rechnen die Sätze nach dem Gesetz aus und prüfen sie mit den Zahlen der Bundesnetzagentur.
Aktueller Satz
Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026
- Überschuss bis 10 kWp
- 7,70ct/kWh
- Volleinspeisung bis 10 kWp
- 12,22ct/kWh
Stand der Sätze: 15.10.2026, Quelle: Bundesnetzagentur
Anleitung
So lesen Sie die Tabelle: Ihr Satz hängt vom Tag der Inbetriebnahme ab
Die Zeile: Tag der Inbetriebnahme
Suchen Sie die Zeile, in deren Zeitraum Ihre Anlage in Betrieb ging. Diesen Satz erhalten Sie fest für die ganze Laufzeit.
Die Spalte: Größe der Anlage
Über 10 kWp zählt jede Leistungsklasse mit ihrem Anteil (§ 23c EEG 2023). Beispiel für 01.08.2026 bis 31.12.2026: 15 kWp mit Überschuss ergeben 10/15 × 7,70 + 5/15 × 6,66 = 7,35 ct/kWh.
Überschuss oder Volleinspeisung
Bei Überschusseinspeisung nutzen Sie einen Teil des Stroms selbst und speisen den Rest ein. Bei Volleinspeisung geht aller Strom ins Netz, dafür ist der Satz höher.
Fester Satz oder anzulegender Wert
Bis 100 kWp gibt es den festen Satz. Er liegt 0,4 ct/kWh unter dem anzulegenden Wert (§ 53 EEG 2023). Über 100 kWp ist der anzulegende Wert die Basis der Marktprämie.
Gebäude-PV bis 100 kWp
Feste Einspeisevergütung für Gebäude-PV: aktuell 7,70 ct/kWh bis 10 kWp
Alle festen Sätze für Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bis 100 kWp. Oben steht der jüngste Zeitraum, die grün markierte Zeile gilt für Anlagen, die heute in Betrieb gehen.
| Inbetriebnahme | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 10 bis 40 kWp | 40 bis 100 kWp | bis 10 kWp | 10 bis 100 kWp | |
| 01.08.2026 bis 31.12.2026gilt heute | 7,70 | 6,66 | 5,44 | 12,22 | 10,24 |
| 01.02.2026 bis 31.07.2026 | 7,78 | 6,73 | 5,50 | 12,34 | 10,35 |
| 01.08.2025 bis 31.01.2026 | 7,86 | 6,80 | 5,56 | 12,47 | 10,45 |
| 01.02.2025 bis 31.07.2025 | 7,94 | 6,88 | 5,62 | 12,60 | 10,56 |
| 01.08.2024 bis 31.01.2025 | 8,03 | 6,95 | 5,68 | 12,73 | 10,68 |
| 01.02.2024 bis 31.07.2024 | 8,11 | 7,03 | 5,74 | 12,87 | 10,79 |
| 30.07.2022 bis 31.01.2024 | 8,20 | 7,10 | 5,80 | 13,00 | 10,90 |
Stand der Sätze: 15.10.2026, Quelle: Bundesnetzagentur. Alle Werte in ct/kWh. Frühere Zeiträume und Rechenweg: Archiv der Bundesnetzagentur.
Die Sätze beruhen auf dem EEG 2023. Es gilt laut Bundesnetzagentur für Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen. Für Anlagen ab dem 01.01.2027 berät der Bundestag eine Nachfolgeregelung. Sobald sie gilt, ergänzen wir die Tabelle.
Direktvermarktung
Anzulegende Werte bis 1.000 kWp: die Basis der Marktprämie
Über 100 kWp gibt es keinen festen Satz. Ein Direktvermarkter verkauft Ihren Strom an der Börse. Liegt der monatliche Marktwert von Solarstrom unter dem anzulegenden Wert, zahlt der Netzbetreiber die Differenz als Marktprämie (§ 20 EEG 2023). Auch Anlagen bis 100 kWp können diesen Weg wählen.
| Inbetriebnahme | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung | Freifläche | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 10 bis 40 kWp | 40 bis 1.000 kWp | bis 10 kWp | 10 bis 100 kWp | 100 bis 400 kWp | 400 bis 1.000 kWp | bis 1.000 kWp | |
| 01.08.2026 bis 31.12.2026gilt heute | 8,10 | 7,06 | 5,84 | 12,62 | 10,64 | 8,85 | 7,63 | 6,59 |
| 01.02.2026 bis 31.07.2026 | 8,18 | 7,13 | 5,90 | 12,74 | 10,75 | 8,94 | 7,70 | 6,66 |
| 01.08.2025 bis 31.01.2026 | 8,26 | 7,20 | 5,96 | 12,87 | 10,85 | 9,03 | 7,78 | 6,72 |
| 01.02.2025 bis 31.07.2025 | 8,34 | 7,28 | 6,02 | 13,00 | 10,96 | 9,12 | 7,86 | 6,79 |
| 01.08.2024 bis 31.01.2025 | 8,43 | 7,35 | 6,08 | 13,13 | 11,08 | 9,21 | 7,94 | 6,86 |
| 01.02.2024 bis 31.07.2024 | 8,51 | 7,43 | 6,14 | 13,27 | 11,19 | 9,31 | 8,02 | 6,93 |
| 30.07.2022 bis 31.01.2024 * | 8,60 | 7,50 | 6,20 | 13,40 | 11,30 | 9,40 | 8,10 | 7,00 |
* Freifläche und Gebäude-PV über 300 kWp: Diese Werte gelten ab 01.01.2023. Vom 30.07. bis 31.12.2022 galten dort Sätze nach EEG 2021 (Archiv der Bundesnetzagentur). Freiflächen bis 100 kWp erhalten als festen Satz den anzulegenden Wert minus 0,4 ct/kWh.
Stand der Sätze: 15.10.2026, Quelle: Bundesnetzagentur. Alle Werte in ct/kWh. Frühere Zeiträume und Rechenweg: Archiv der Bundesnetzagentur.
Mieterstromzuschlag
Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026, in ct/kWh:
- bis 10 kWp
- 2,51
- 10 bis 40 kWp
- 2,33
- 40 bis 1.000 kWp
- 1,57
Degression
Die Sätze sinken alle sechs Monate um 1 Prozent
So regelt es § 49 EEG 2023: Zum 1. Februar und zum 1. August sinken die Werte für neu in Betrieb genommene Anlagen um 1 Prozent. Wer vor einem Stichtag in Betrieb geht, behält den höheren Satz für die ganze Laufzeit.
Seit dem 30. Juli 2022 sank der feste Satz bis 10 kWp bei Überschuss von 8,20 auf 7,70 ct/kWh.
Nächster Stichtag: 1. Januar 2027. Dann endet laut Bundesnetzagentur das EEG 2023 für neue Anlagen.
EEG-Rechner
Den Satz für Ihre Anlagengröße rechnet der EEG-Rechner aus
Wählen Sie Zeitraum, Anlagentyp, Einspeiseart und Größe. Der Rechner mischt die Leistungsklassen für Sie und zeigt den Satz in ct/kWh.
Zum EEG-RechnerÜber 100 kWp
Über 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht
Für diese Anlagen gibt es keine feste Einspeisevergütung. Was die Direktvermarktung bringt und kostet, zeigt unser Direktvermarktung Rechner.
Zum Direktvermarktung RechnerAlle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist das EEG 2023 in der jeweils geltenden Fassung.
Häufige Fragen
Einspeisevergütung: Antworten auf die häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?
Für Gebäude-PV mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 beträgt der feste Satz bei Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh von 10 bis 40 kWp und 5,44 ct/kWh von 40 bis 100 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 ct/kWh bis 10 kWp und 10,24 ct/kWh von 10 bis 100 kWp.
Welche Zeile der Tabelle gilt für meine Anlage?
Die Zeile, in deren Zeitraum der Tag der Inbetriebnahme fällt. Über 10 kWp zählt jede Leistungsklasse mit ihrem Anteil (§ 23c EEG 2023): Bei 15 kWp zählen 10 kWp zum Satz bis 10 kWp und 5 kWp zum Satz von 10 bis 40 kWp.
Warum steht mein Satz nicht in der Tabelle?
Die Tabelle beginnt am 30. Juli 2022. Seit diesem Tag gelten die Ausgangswerte, aus denen sich alle heutigen Sätze ableiten. Ging Ihre Anlage früher in Betrieb, galten andere Sätze, die monatlich sanken. Die Bundesnetzagentur führt sie in ihrem Archiv.
Gilt der Satz 20 Jahre?
Ja. Der Satz vom Tag der Inbetriebnahme gilt 20 Jahre und verlängert sich bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres (§ 25 EEG 2023). Bei Anlagen ab dem 25. Februar 2025 kann die Zeit länger werden: Zeiten mit negativen Strompreisen, für die es kein Geld gibt, hängt das Gesetz hinten an (§ 51a EEG 2023).
Was ist der Unterschied zwischen festem Satz und anzulegendem Wert?
Der feste Satz liegt 0,4 ct/kWh unter dem anzulegenden Wert (§ 53 EEG 2023). Ihn erhalten Anlagen bis 100 kWp, die ihren Strom dem Netzbetreiber überlassen. Über 100 kWp verkauft ein Direktvermarkter den Strom, und der anzulegende Wert ist die Basis der Marktprämie.
Gibt es bei negativen Strompreisen eine Vergütung?
Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, sinkt der anzulegende Wert bei negativem Börsenpreis auf null (§ 51 EEG 2023). Bei Anlagen unter 100 kW gilt das erst nach Ablauf des Jahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird. Die Zeiten ohne Vergütung hängt das Gesetz nach einer festen Formel hinten an den Förderzeitraum an (§ 51a EEG 2023).
Was muss ich für die Volleinspeisung tun?
Sie speisen den gesamten Strom eines Kalenderjahres ein und melden das dem Netzbetreiber in Textform: im ersten Jahr vor der Inbetriebnahme, danach jeweils vor dem 1. Dezember für das nächste Jahr (§ 48 Abs. 2a EEG 2023). Dafür gilt der höhere Satz aus der Spalte Volleinspeisung.
Was gilt für Anlagen ab dem 1. Januar 2027?
Die Sätze dieser Tabelle beruhen auf dem EEG 2023. Die Bundesnetzagentur wendet es auf Anlagen an, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Eine Nachfolgeregelung berät der Bundestag (Stand 15.10.2026: Drucksache 21/7867). Sobald sie gilt, ergänzen wir die Tabelle.
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