Bei Photovoltaikanlagen sowie Windkraftanlagen gilt ab einer Leistung von 100 kWp die Direktvermarktungspflicht. Aber was bedeutet das? Und was kostet Direktvermarktung?

Welche Vorteile bietet die Direktvermarktung?

Bei der Direktvermarktung partizipieren Sie direkt an den Preisschwankungen an der Strombörse. Entwickeln sich die Strompreise in eine (für Stromerzeuger) positive Richtung, so erhalten Sie höhere Erlöse als mit einer festen EEG-Vergütung. Ein Extrembeispiel ist das Jahr 2022, in welchem sich die Strompreise aufgrund des Ukrainekriegs und des daraus folgenden Gasmangels in Deutschland massiv in die Höhe katapultiert haben:

Marktwerte Solar im Jahr 2022 | Quelle: netztransparenz.org

Der Marktwert Solar hat seine Spitze im August 2022 erreicht, so dass Direktvermarkter 39,91 ct/kWh erzielen konnten.

Der Marktwert für Wind an Land bzw. auf See hat sogar 46,09 ct/kWh bzw. 47,61 ct/kWh erreicht.

Wie bereits genannt handelt es sich hier um schwere Ausnahmewerte, welche in der Regel weit darunter liegen. Der große Vorteil der Direktvermarktung liegt allerdings darin, dass solche Peaks mitgenommen werden können. Einige Anlagenbetreiber konnten so ihre Investitionen schon Jahre früher als geplant refinanzieren und profitieren heute von bereits abbezahlten Anlagen.

Im Jahr 2023 sieht man im Vergleich bereits eine deutliche Absenkung und Normalisierung der Marktwerte, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte:

Marktwerte Solar im Jahr 2023 | Quelle: netztransparenz.org

War hier im ersten Quartal noch eine große Preisspitze, so haben die Marktwerte über die Zeit nachgelassen. Im Vergleich zum August 2022 hat sich der Preis so um 81% zum Vorjahr reduziert. Doch im Vergleich zur fixen Vergütung waren im durchschnitt fast alle Monate des Jahres 2023 ertragreicher als eine fixe Vergütung.

Mit unserem kostenlosen Direktvermarktungsrechner können Sie den erwarteten Ertrag einfach ausrechnen und sich für Direktvermarktung anmelden.

Ein weiterer Vorteil der Direktvermarktung ist die Unabhängigkeit von Subventionen, bzw. der EEG-Vergütung. Ist Ihre Photovoltaik- oder Windkraftanlage aus der EEG-Vergütung ausgelaufen? Dann nutzen Sie Direktvermarktung und erhalten Sie weiterhin eine Vergütung für Ihren eingespeisten Strom. Aus umwelttechnischer Sicht ist dieses Modell zwingend notwendig, da ansonsten Anlagen, die noch zehn bis 20 Jahre weiter laufen könnten, frühzeitig vom Netz gehen müssten.

Welche Nachteile bietet die Direktvermarktung?

Viele unserer Kunden überlegen sich zweimal, ob sie von der sicheren Festvergütung auf Direktvermarktung wechseln wollen. Das ist insbesondere dann ein Thema, wenn die gewünschte Anlagengröße nur leicht über 100 kWp liegt. Es kann deutlich wirtschaftlicher sein, auf Direktvermarktung zu verzichten, da die Hardware-Anforderungen wesentlich geringer sind und damit die initialen Investitionskosten günstiger sind, wenn auf Direktvermarktung verzichtet wird. Allerdings hat man dann auch den Nachteil, dass man bei Preis-Peaks, wie in 2022 „leer“ ausgeht und lediglich die feste Vergütung erhält. Deshalb beraten wir gerne unsere Kunden, ob es wirklich über 100 kWp sein müssen, oder ob 99,9 kWp nicht die sinnvollere Option sind. Selbstverständlich kann auch eine 99,9 kWp Anlage nachträglich noch mit Direktvermarktung betrieben werden.

Ein weiterer Nachteil ist die schwere Kalkulierbarkeit der Anlagenerträge. Wir berechnen unsere Wirtschaftlichkeitsberechnungen ausschließlich mit dem anzulegenden Wert, was gleichzeitig einer Worst Case Berechnung entspricht. Höhere Marktwerte sind hier die Kirsche auf der Sahnetorte und sollten nicht in eine seriöse Kalkulation einfließen. Betrachtet man allerdings die Marktwerte der letzten Jahre, so kann man von einer regelmäßigen Überschreitung ausgehen.

Bekomme ich EEG Vergütung bei Direktvermarktung?

Ab einer Leistung über 100 kWp gibt es keine EEG-Vergütung mehr im Sinne einer festen Vergütung und Sie sind zur Direktvermarktung verpflichtet. Während Sie unter 100 kWp einen festen Vergütungssatz erhalten, der sich stark zwischen der Volleinspeisung und Teileinspeisung bzw. Überschusseinspeisung unterscheidet, so wird bei der Direktvermarktung nur noch der sogenannte „Anzulegende Wert“ berechnet. Dieser bemisst sich anhand einer fiktiven Festvergütung und ist um die zu erwartenden Direktvermarktungsgebühren erhöht, so dass durch die Kosten der Direktvermarktung kein Nachteil entstehen.

Dieser anzulegende Wert gilt als eine Art „unterer Deckel“ für Ihre Einspeisevergütung. Liegt der Marktwert über dem anzulegenden Wert, erhalten Sie den Marktwert. Liegt der Marktwert unter dem anzulegenden Wert, so erhalten Sie den Marktwert zuzüglich der Differenz aus Marktwert und anzulegendem Wert als EEG-Vergütung. Vereinfacht kann man mathematisch sagen, dass Ihre „Einspeisevergütung“ E = MAX(Anzulegender Wert; Marktwert) entspricht. Der anzulegende Wert wird, genauso wie die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre bezahlt.

Dies gilt bis zu einer Obergrenze von 1000 kWp, bzw 1 MWp. Darüber hinaus müssen Sie an der EEG-Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen.

Um die erwarteten Erträge und Kosten für die Direktvermarktung zu berechnen, können Sie unseren kostenlosen Direktvermarktungsrechner nutzen.

Auch nach 20 Jahren EEG-Förderung erhalten Sie weiterhin Vergütungen aus der Direktvermarktung, allerdings entfällt dann der anzulegende Wert als Untergrenze.