Ratgeber Direktvermarktung
Direktvermarktung: Kosten, Pflichten und Sicherheiten für PV-Betreiber
Ab 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht. Welche Aufgaben damit auf Sie zukommen, welche laufenden und einmaligen Kosten entstehen und welche Sicherheiten Sie über die gleitende Marktprämie haben — kompakt und praxisnah erklärt.
Beratung anfragenDas Wichtigste zuerst
Direktvermarktung in Kürze
Betreiber von PV-Anlagen mit mehr als 100 kWp installierter Leistung müssen ihren eingespeisten Strom in der Direktvermarktung verkaufen — eine feste Einspeisevergütung gibt es für diese Größenklasse nicht mehr. Den Verkauf an der Börse übernimmt ein Direktvermarkter; zusätzlich erhalten Sie die gleitende Marktprämie, die Ihr Erlösniveau gegen schwankende Börsenpreise absichert.
Praktisch bedeutet das: überschaubare Pflichten (vor allem technische Fernsteuerbarkeit und ein Vertrag mit einem Direktvermarkter), geringe laufende Kosten (das Vermarktungsentgelt) und ein durch die Marktprämie weitgehend abgesichertes Erlösniveau. Wer eine konkrete Erlös- und Kostenschätzung sucht, findet sie in unserem Direktvermarktung Rechner.
Pflichten
Was Sie als Betreiber in der Direktvermarktung erfüllen müssen:
- Direktvermarktungspflicht ab 100 kWp installierter Leistung (Neuanlagen).
- Technische Fernsteuerbarkeit der Anlage nach § 10b EEG, damit der Direktvermarkter die Einspeisung abrufen und reduzieren kann.
- Vertrag mit einem Direktvermarkter und Zuordnung der Anlage zu dessen Bilanzkreis.
- Registrierung und aktuelle Stammdaten im Marktstammdatenregister (MaStR).
- Geeignetes Mess- und Zählkonzept für die viertelstundenscharfe Erfassung der Einspeisung.
Kosten
Welche laufenden und einmaligen Kosten anfallen:
- Vermarktungsentgelt des Direktvermarkters — häufig ein monatlicher Fixbetrag von rund 80 bis 250 € je nach Anlagengröße, alternativ etwa 0,1–0,3 ct/kWh.
- Einmalige Einrichtungs- bzw. Anmeldegebühr beim Direktvermarkter (Größenordnung rund 200 €).
- Fernsteuertechnik nach § 10b EEG — einmalig etwa 1.500 bis 3.000 €, je nach Anlage und Netzbetreiber.
- Gemessen am Gesamterlös bleibt der laufende Kostenblock klein; die Pflicht schmälert die Rendite nur geringfügig.
Sicherheiten
Welche Absicherungen Sie als Betreiber haben:
- Gleitende Marktprämie: Sie hebt niedrige Börsenerlöse auf das Niveau des anzulegenden Werts an und sichert so Ihr Erlösniveau.
- Das Risiko aus Bilanzkreis und Ausgleichsenergie trägt der Direktvermarkter, nicht Sie als Betreiber.
- Der Direktvermarkter ist in der Regel kurzfristig (häufig monatlich) wechselbar — Sie sind nicht langfristig gebunden.
- In Phasen negativer Börsen-Strompreise entfällt die Marktprämie (gesetzlich geregelt; genaue Schwellen und Übergangsregeln hängen vom Inbetriebnahmedatum ab).
Erlöse & Kosten berechnen
Wie viel bleibt bei Ihrer Anlage übrig?
Im Direktvermarktung Rechner sehen Sie eine konkrete Beispielrechnung mit Marktwert Solar, gleitender Marktprämie und Vermarktungsentgelt für zwei Anlagengrößen.
Zum Direktvermarktung RechnerHäufige Fragen
Kosten, Pflichten & Sicherheiten — häufige Fragen
Ab wann gilt die Direktvermarktungspflicht?
Für Neuanlagen mit mehr als 100 kWp installierter Leistung ist die geförderte Direktvermarktung verpflichtend. Kleinere Anlagen können freiwillig wechseln, müssen aber nicht.
Welche Pflichten habe ich als Betreiber in der Direktvermarktung?
Die wichtigsten Pflichten sind: ein Vertrag mit einem Direktvermarkter, die technische Fernsteuerbarkeit der Anlage nach § 10b EEG, die Zuordnung zu einem Bilanzkreis, aktuelle Stammdaten im Marktstammdatenregister und ein geeignetes Messkonzept für die viertelstundenscharfe Erfassung der Einspeisung.
Welche Kosten entstehen durch die Direktvermarktung?
Laufend fällt das Vermarktungsentgelt des Direktvermarkters an — häufig ein monatlicher Fixbetrag von rund 80 bis 250 € je nach Anlagengröße, alternativ etwa 0,1 bis 0,3 ct/kWh. Einmalig kommen eine Einrichtungsgebühr (rund 200 €) und die Fernsteuertechnik nach § 10b EEG (etwa 1.500 bis 3.000 €) hinzu.
Welche Sicherheiten habe ich als Betreiber?
Die gleitende Marktprämie sichert Ihr Erlösniveau gegen niedrige Börsenpreise ab, indem sie auf den anzulegenden Wert auffüllt. Das Risiko aus Bilanzkreis und Ausgleichsenergie liegt beim Direktvermarkter. Zudem ist der Direktvermarkter in der Regel kurzfristig wechselbar.
Was passiert bei negativen Strompreisen?
In Phasen negativer Börsen-Strompreise entfällt die Marktprämie. Die genauen Schwellen und Übergangsregelungen hängen vom Inbetriebnahmedatum der Anlage ab — wir prüfen das für Ihre Anlage im Einzelfall.
Kann ich den Direktvermarkter wechseln?
Ja. Verträge mit Direktvermarktern sind üblicherweise kurzfristig, häufig monatlich, kündbar. Sie sind nicht langfristig gebunden und können bei besseren Konditionen wechseln.
Direktvermarktung richtig aufsetzen
Wir begleiten Sie von der Wirtschaftlichkeitsrechnung über die technische Anbindung bis zur kaufmännischen Betriebsführung Ihrer PV-Anlage.