Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäuser können künftig von einer steuerlichen Änderung profitieren, wenn sie an der Energiewende teilnehmen wollen. So hat das Bundeskabinett am 14. September beschlossen, Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Leistung sowohl von der Einkommensteuer als auch von der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) zu befreien. Bei Anlagen mit überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden werden sogar bis zu 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit von der Steuer befreit – zumindest bis zu einer Obergrenze von 100 kWp.

Das hat nun zur Folge, dass beim Kauf von PV-Anlagen die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden kann, die laufenden Erträge allerdings nicht mit Umsatzsteuer belastet werden. Dies gilt auch für Batteriespeicher und entsprechenden Batterie- oder Hybridwechselrichter. Auch die Eigennutzung ist nun steuerfrei, so dass selbst produzierter Strom völlig frei von Abgaben lokal gespeichert und verbraucht werden kann. Lediglich die Einspeisung ist weiterhin steuerpflichtig, da es sich hierbei um gewerblichen Handel mit Energie handelt.

Da in manchen Bundesländern, wie zum Beispiel Baden-Württemberg bereits eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten und Dachsanierungen gilt, kommt diese Entlastung und Entbürokratisierung den Eigenheimbesitzern zugute. Es wird künftig nicht nur einfacher, eine kleine PV Anlage zu betreiben, es wird auch günstiger. Eine weitere Hilfe für Neueinsteiger ist, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig ihren Mitgliedern Beratungsleistungen zur Einkommensteuer anbieten dürfen, wenn diese eine Photovoltaikanlage mit bis zu 30 kWp betreiben. In der Vergangenheit war dies nicht erlaubt.